Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

Ab dem 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen (UV/MV/IV) in Kraft getreten.
Unser Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt-Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.

Der Taxpunktwert UV/MV/IV beträgt neu CHF 1.00

Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.18

Für Patienten und Versicherer wird die Abrechnung damit transparenter. Der neue Tarif umfasst nun Tarifziffern, die den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Verfahren, die nicht mehr dem Stand der modernen Zahnmedizin entsprechen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt und neue, inzwischen zum State-of-the-Art gewordene Verfahren darin aufgenommen. Leistungen, für die rationellere Techniken entwickelt wurden sind günstiger geworden, Leistungen, die aufwändiger wurden oder für die teure Materialien zum Einsatz gelangen sind teurer geworden. Die meisten Leistungen bleiben im Wesentlichen unverändert
Der revidierte Tarif bereinigt unter anderem die unbefriedigend gewordene Situation im Bereich der Dentalhygiene. Die Dentalhygienebehandlung wird aufgewertet und somit teurer, da die Kosten in diesem Bereich deutlich gestiegen sind und dies aus Rentabilitätsgründen nun berücksichtigt werden muss. Zum anderen sind wir auch verpflichtet uns an den revidierten Tarif zu halten und bauen auf Ihre Wertschätzung, dass wir bis heute keine der erwähnten Massnahmen zur Kostenweitergabe vorgenommen haben.
Die Hygienestandards in der Zahnarztpraxis sind in den letzten Jahren massiv gestiegen, was mit einem erheblichen Zeitaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. So hat nach jedem Patienten, und sei es auch nur für eine kurze Kontrolle, der Behandlungsstuhl und alle Oberflächen im gesamten Zimmer desinfiziert, alle Instrumente sterilisiert und sämtliches in der Behandlung/Kontrolle verwendetes Material vollständig ersetzt zu werden, sowie zwingend eine genaue Dokumentation des Sterilisationsprozesses zu erfolgen.
Neu wird somit pro Sitzung, gemäss revidiertem SSO Zahnarzt-Tarif, für den vermehrten Hygieneaufwand eine Grundtaxe für die Arbeitsplatzdesinfektion und Aufbereitung verrechnet.

Detaillierte Informationen finden sie unter www.dentotar.ch und www.sso.ch.

Ihr Praxisteam